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Jahreshauptversammlung

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Fest-

stellung der form- und fristgerechten Ein-

ladung sowie Feststellung der Beschluss-

fähigkeit

  1. Wahl des Protokollführers

  2. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der

letzten JHV

  1. Bericht des Kassenwarts

  2. Bericht des Sportwartes

  3. Entlastung des Vorstandes

  4. Neuwahlen

  5. Verschiedenes

Hinweis gemäß § 12 der Vereinssatzung:

Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Bei der Wahl von Jugendwart und Jugendwartin steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu.

  2. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung, den Abtei-lungsversammlungen und der Jugendversammlung als Gäste jederzeit teilnehmen.

  3. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Das Stimmrecht eines minderjährigen wird durch seine gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Der Minderjährige kann persönlich abstimmen, wenn er vor Beginn der Abstimmung eine schriftliche Ermächtigung seiner gesetzlichen Vertreter vorlegt.

  4. Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.

Hans Jürgen Raupach

  1. Vorsitzender

06.06.2010

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