Artikel

Mitgliederversammlung am 21.03.2014

Einladung zur

Mitgliederversammlung

am Freitag, den 21.03.2014

um 19.30 Uhr im Schützenhaus Gernsdorf

(neben Sportplatz Henneberg-Arena Gernsdorf)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der form- und fristgerechten

Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

  1. Wahl des Protokollführers

  2. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der JHV vom 03.05.2013

  3. Bericht des Kassenwarts

  4. Bericht des Sportwartes

  5. Entlastung des Vorstandes

  6. Satzungsänderung

7.1. Bestellung einer/eines stellvertretenden Kassenwartin/Kassenwartes

(§ 10 Nr. 6 der Vereinssatzung)

7.2. Herabsetzung des Alters der Wählbarkeit der Jugendwartin/des Jugendwartes auf Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 12 Nr. 4 der Vereinssatzung)

  1. Neuwahlen

· Erster Vorsitzender (bisher Hans Jürgen Raupach)

· Zweiter Vorsitzender und Schriftführer (bisher Sebastian Kuhlmann)

· Kassenwart (bisher Roland Zeppenfeld)

· stv. Kassenwart/Kassenwartin (bisher unbesetzt)

· Presse-, Werbe- und Kulturwart (bisher Volker Ax)

· Organisator (bisher Thorsten Lober)

· Jugendwart (bisher Manuel Solms)

· Jugendwartin (bisher Chantal Goergen)

· Zweiter Kassenprüfer (bisher Stefan Flecke)

  1. Verschiedenes

9.1. Vereinsjubiläum 2015

9.2. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

9.3. Sonstiges

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 03.05.2014 wird gesondert mitgeteilt.

Hinweis gemäß § 12 der Vereinssatzung:

Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Bei der Wahl von Ju-gendwart und Jugendwartin steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins vom vollen-deten 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu.

  2. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung, den Abtei-lungsversammlungen und der Jugendversammlung als Gäste jederzeit teilnehmen.

  3. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Das Stimmrecht eines Minderjährigen wird durch seine gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Der Minderjährige kann persönlich ab-stimmen, wenn er vor Beginn der Abstimmung eine schriftliche Ermächtigung seiner gesetzli-chen Vertreter vorlegt.

  4. Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung lassen wir den Abend bei einem kleinen Imbiss ausklin-gen. Getränke werden mit dem Schützenverein abgerechnet.

Hans Jürgen Raupach Gernsdorf, 03.03.2014

  1. Vorsitzender

03.03.2014

Direktlink